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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirene während dem Deutschlandspiel ausgelöst | 117 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 729118 | ||
Datum | 28.06.2012 16:26 MSG-Nr: [ 729118 ] | 62861 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben im Gesetz: wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. das steht "bis zu ..." das bedeutet das der Richter eine weite Spanne hat. Der kann in einem solchen Fall es auch bei einem erhobenen Zeigefinger belassen. Ich sehe da schon eine gewaltigen Unterschied zu den Fällen wo wirklich die Sirenen für mutwillige Alarmierungen missbraucht werden. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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