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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Schornsteinfeger bis wohin? | 7 Beiträge | ||
Autor | Jan 8K., Niederlungwitz / Sachsen | 729274 | ||
Datum | 30.06.2012 10:51 MSG-Nr: [ 729274 ] | 2257 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von René H. ...2 neue Holzöfen...Die sind doch nach dem ersten Heizen alle ;) Aber bei euch packen die ja auch Schilf aufs Dach. Nun im Ernst: Geschrieben von René H. Ist da nu unser FehlerGrundsätzlich ist es immer der Fehler/in Verantwortung des Grundstückseigentümers. Geschrieben von René H. Aufgabe da zu kehren oder gehört das mit Aufgabe des Schornies? Im wohl speziellen Fall, also Einzelfeuerstätte (Kaminofen? im Wohnraum?) , gehört das Reinigen der Heizgas- und Abgaswege nicht zu den nach KÜO vorgeschrieben Arbeiten des BSM. (vgl. KüO §1 Abs.3 Pkt.3) Einzige Ausnahme wäre wenn es ein Offener Kamin gewesen wäre, da gehört die Reinigung des "Rauchfanges" verordnungsmäßig dazu. Als kleine Wocheendlektüre zum Thema empfehle ich dir die Kehr- und Überprüfungsverodnung. Gruß Jan PS: Ich hoffe du hast die Änderungen an deiner Feuerungsanlage vorher mit deinem BSM abgesprochen ;-) ... immer nur meine Meinung die hier geschrieben ist! ... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-) | ||||
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