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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sirene während dem Deutschlandspiel ausgelöst | 117 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 729382 | ||
Datum | 01.07.2012 18:05 MSG-Nr: [ 729382 ] | 61561 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Michael B. Ob eine Gemeide wegen des Blödsinns diesen Weg gehen will wage ich zu bezweifeln. Und wenn dürfte so eine Entscheidung im Zweifel vor einem Verwaltungsgericht eine schweren Stand haben. Da wird die "Schwere der Schuld" zur nüchternen Entscheidungsfindung herangezogen. Und dazu gibt es noch mildere Sanktionen die vor einem Rauswurf angewandt werden müssen. Ist ähnlich wie beim Arbeitsrecht. Eine fristlose Kündigung ohne vorherige wirksame Abmahnung muss sehr hohen Ansprüchen genügen. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Jürgen M. [01.07.12 18:06] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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