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Rubrik | Übung | zurück | ||
Thema | Bezahlen für Übung in öffentlichen Gebäuden | 11 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 729645 | ||
Datum | 03.07.2012 17:52 MSG-Nr: [ 729645 ] | 5717 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard G. Der Betrag liegt lediglich im unteren zweistelligen Bereich, und wäre sicher für unseren Verein mit Leichtigkeit zu tragen. Was hat denn der Verein damit zu tun? Der Übungsbetrieb liegt doch in der Verantwortung des Kommandanten und damit unter der Kasse der Stadt. Reicht die Rechnung ein, dann kann die Branddirektion denen eine Einlauf verpassen. ;-) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Linus D. [03.07.12 17:53] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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