Die Frage ist: Wer hat die Örtlichkeiten angefragt, bzw. gemietet?
Wenn hier ein privatrechlich organisierter Verein (e.V. => BGB) ein öffentliches Gebäude nutzen möchte, wird dafür ein Miet-/Nutzungsvertrag geschlossen und nachher eine Gebühr entrichtet. Wenn wir für eine Übung eine Schule nutzen um dort Übungszenarien in verschiedenen Räumen durchführen zu können, dann kostet das Geld. (Richtet sich nach den örtlichen Satzungen der Gemeinde)
Wenn die Freiwillige Feuerwehr, vertreten durch eine zur Außenvertretung berechtigten Person, einen Raum zur Nutzung anfragt, dann kann eine Rechnung ja auch nur an die Freiwillige Feuerwehr erfolgen und nicht an einen Verein, der die Nutzung nicht angefragt hat. Dann läuft es letztlich auf eine Kostenstellenverrechnung hinaus.
In der Praxis könnte ich mir vorstellen, dass die zur Außenvertretung berechtigte Person der Leiter der Feuerwehr, bzw. der Bürgermeister ist. Da dieser sich selbst nicht darum kümmert hat man aus Unkenntnis gemeint, das könnte auch der Vereinsvorsitzende des Fördervereins machen...... und schon landen wir wieder im ersten Absatz!
Grüße aus Dormagen!
DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de
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