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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Anwendung von Verkehrsleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz | 12 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 729879 | ||
Datum | 07.07.2012 00:22 MSG-Nr: [ 729879 ] | 4712 x gelesen | ||
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Hallo, bei ernsthaften Interesse würde ich bei einer großen Institution mich so lange hartnäckigam Telefon verbinden lassen, bis ich den richtigen Ansprechpartner an der Strippe habe. Und den fragt man dann ganz freundlich , ob er einen Brief oder eine e-mail bevorzugt, um kurz den Grund der Nachfrage zu nennen. Bei komplexen Themen sollte man dann auch mal nach einem Termin für ein persönliches Gespräch fragen. Gerdae wenn das Thema sehr facettenreich ist, kann man nicht erwarten, dass der Adressat eine 2-seitige Rechtsauslegung (wenn das überhaupt reicht) als Antwort liefert. Mit den e-mails an unbekannt ist das deshalb so eine Sache. Grüße Marco Schramm | ||||
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