Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Anwendung von Verkehrsleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz | 12 Beiträge |
Autor | Jose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland | 729947 |
Datum | 07.07.2012 17:49 MSG-Nr: [ 729947 ] | 4705 x gelesen |
Infos: | 04.07.12 Zivile Notfallvorsorge im Straßenverkehr
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Geschrieben von Robert L.Hier habe ich festgestellt, dass die zweite gesetzliche Regelung nur im Verteidigungsfall eine Anwendung findet??
Nun habe ich zwischendurch gelesen das beide Gesetze sich auch für den Bereich ziviler Schutz ergänzen sollen
Hallo!
Ein freundlicher Rat: Bevor Du losschreibst lies Dir erst nochmal die Definitionen in diesen Bereichen durch, da scheint Dir etwas nicht klar zu sein.
Zivilschutz: Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung im V-Fall>>> Bundeszuständigkeit
Katastrophenschutz: Schutz der Bevölkerung bei nicht-militärischen Katastrophen und teilweise auch sog. Großschadenslagen>>> Landeszuständigkeit
Bevölkerungsschutz ist eigentlich ein nicht in Rechtswerken definierter Begriff, wird aber als Oberbegriff für Zivilschutz und Bevölkerungsschutz zusammen verstanden und verwendet.
Jedes Brandschutzgesetz lässt dem Einsatzleiter die Möglichkeit, Geräte und Arbeitskräfte für Zwecke der Gefahrenabwehr etc. heranzuziehen.
Das Vorhalten von Transportkapazitäten in den Sicherstellungsgesetzen ist eigentlich die Vorkehrung des Bundes, bei einer Nahrungsmittelknappheit die Bundesreserve Nahrungsmittel auch vor Ort bringen zu können. Zu mehr war die Sache nie gedacht.
Gruß aus dem Saarland
Jo
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