Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | neuartige Geräte / Ausrüstung & Versicherungsschutz? | 7 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8C., Hamburg / Hamburg | 729973 |
Datum | 08.07.2012 16:04 MSG-Nr: [ 729973 ] | 4656 x gelesen |
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Hallo,
hierzu gibt es die Allgemein anerkannten Regeln der Technik. Diese sind keine Norm, welche häufig nicht dem neusten Stand der Technik sind, können aber erheblich darüber hinaus gehen.
Regeln der Technik gelten dann als anerkannt wenn sich eine große Anzahl an Fachleuten einig ist das diese Regel/n den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Dies wäre z.B. dann der Fall wenn die AGBF sich zu einem Thema einig wäre und dieses als anerkannte Regel der Technik bezeichnen würde und dieses sich in der Praxis bereits bewährt hat.
Hier ein Link der das ganze am Beispiel einer Anfrage der CDU an das Wirtschaftsministerium BW deutlich macht.
Schönen Gruß
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