Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | neuartige Geräte / Ausrüstung & Versicherungsschutz? | 7 Beiträge |
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 729980 |
Datum | 08.07.2012 19:37 MSG-Nr: [ 729980 ] | 4048 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
Hier sehr treffend beschrieben:
Was ist bei der Beschaffung von Technik für die Feuerwehren zu beachten?
Zur Gewährleistung der wirtschaftlichen Ziele der Europäischen Gemeinschaft (freier Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr) innerhalb der EU gibt sie zur Vermeidung von Handelshemmnissen vor, welchen Sicherheitsanforderungen innerhalb der EU hergestellte oder in die EU eingeführte Waren genügen müssen. Diese Sicherheitsanforderungen werden in europäischen Richtlinien festgeschrieben. Die Mitgliedsländer der EU müssen die Vorgaben dieser Richtlinien 1:1 in ihr nationales Recht umsetzen. Sie dürfen keine darüber hinausgehenden Anforderungen an die Beschaffenheit der Technik formulieren. Für die größte Zahl der Produkte müssen europäische Hersteller oder Einführer von Waren in den europäischen Wirtschaftsbereich selbst nachweisen, dass die Vorgaben der europäischen Richtlinien eingehalten sind: Selbstzertifizierung mit am Produkt deutlich angebrachtem CE-Zeichen.
Um den Herstellern bei der Entwicklung ihrer Produkte Hilfestellung zu geben, werden mit Mandat der Europäischen Kommission europäische Normen entwickelt, die in das jeweilige nationale Regelwerk übernommen werden können (z. B. DIN EN als allgemein anerkannte Regeln der Technik in Deutschland). Berücksichtigen die Hersteller derartige Produktnormen (Typ C) beim Bau ihrer Produkte, ist gewährleistet, dass diese Produkte die Sicherheitsanforderungen der zutreffenden europäischen Richtlinien einhalten.
Die Mitgliedsländer der EG dürfen zur Vermeidung von Handelshemmnissen keine über die Anforderungen der europäischen Richtlinien hinausgehenden Anforderungen an die Technik stellen. Sie dürfen aber vorgeben, dass die Produktbeschreibungen bestimmter Normen eingehalten werden. Damit stellen sie keine höheren Anforderungen, als in den europäischen Richtlinien beschrieben.
Somit darf das Land im Interesse der Einheitlichkeit z. B. fordern, dass Aufgabenträger Brandschutz Kleidung nach DIN EN 469, Handschuhe nach DIN EN 659 beschaffen.
Für viele technischen Produkte der Feuerwehren gibt es bereits harmonisierte europäische Normen. Herstellern muss vom Käufer der Nachweis (angebracht am Produkt) abverlangt werden, dass das Produkt die Anforderungen der entsprechenden Norm erfüllt und durch ein angebrachtes CE-Zeichen gleichzeitig auch die Schutzziele der entsprechenden europäischen Richtlinie
Quelle; FuK Brandburg
Das ganze hat überhaupt nichts mit Versicherungsschutz (UVV Mythos) zu tun, sondern geht mehr in Richtung Produkthaftung. Darüber hinaus gibt es doch kaum noch Anwendungsfälle, bei denen nicht irgendeine Norm tangiert. "Zulassungen" gab es aber in der Tat einmal, diese sind mit der Harmonisierung des EU-Binnenmarktes verschwunden
Grüße
Stefan
"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|