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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung?8 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW730012
Datum09.07.2012 00:24      MSG-Nr: [ 730012 ]4873 x gelesen

Sollte es sich um Leipzig handeln, sollte dies hier abschließend geregelt sein

Feuerwehrsatzung Leipzig (sofern noch aktuell):

"§ 22 Aufwandsentschädigung
(1) Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung
gemäß § 63 Abs. 1 SächsBRKG nach Anlage 1 dieser Satzung. Die
Auszahlung erfolgt halbjährlich:
- 1. Halbjahr am 31.05.
- 2. Halbjahr am 30.11. des jeweiligen Jahres.
(2) Auf Antrag erhalten die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die durch die Ausübung
des Dienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehenden notwendigen
Auslagen und Sachschäden entsprechend § 63 SächsBRKG ersetzt, soweit die
gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Kommen Angehörige der freiwilligen Feuerwehr zu
freiwilligen Sonderveranstaltungen der Stadt Leipzig, die über den normalen Einsatzdienst
hinaus gehen, zum Einsatz, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung auf der Grundlage
einer Regelung des Oberbürgermeisters."


Anlage 1 regelt u.a.:
"Als Wachhabende bei Brandsicherheitswachen eingesetzte Angehörige der Freiwilligen
Feuerwehr Leipzig erhalten 13 EUR je geleistete Stunde Brandsicherheitswachdienst.
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig, die bei Brandsicherheitswachen als Posten
eingesetzt sind, erhalten eine Aufwandentschädigung von 10 EUR je geleistete Stunde
Brandsicherheitswachdienst."

__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.

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 09.07.2012 00:05 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 00:24 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 09.07.2012 00:58 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 02:25 Jens7 N.7, Ohorn
 09.07.2012 06:32 Uwe 7S., Bürstadt
 09.07.2012 07:51 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf

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