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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung? | 8 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 730012 | ||
Datum | 09.07.2012 00:24 MSG-Nr: [ 730012 ] | 4873 x gelesen | ||
Sollte es sich um Leipzig handeln, sollte dies hier abschließend geregelt sein Feuerwehrsatzung Leipzig (sofern noch aktuell): "§ 22 Aufwandsentschädigung (1) Die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung gemäß § 63 Abs. 1 SächsBRKG nach Anlage 1 dieser Satzung. Die Auszahlung erfolgt halbjährlich: - 1. Halbjahr am 31.05. - 2. Halbjahr am 30.11. des jeweiligen Jahres. (2) Auf Antrag erhalten die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die durch die Ausübung des Dienstes einschließlich der Teilnahme an der Aus- und Fortbildung entstehenden notwendigen Auslagen und Sachschäden entsprechend § 63 SächsBRKG ersetzt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Kommen Angehörige der freiwilligen Feuerwehr zu freiwilligen Sonderveranstaltungen der Stadt Leipzig, die über den normalen Einsatzdienst hinaus gehen, zum Einsatz, erhalten sie eine Aufwandsentschädigung auf der Grundlage einer Regelung des Oberbürgermeisters." Anlage 1 regelt u.a.: "Als Wachhabende bei Brandsicherheitswachen eingesetzte Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig erhalten 13 EUR je geleistete Stunde Brandsicherheitswachdienst. Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Leipzig, die bei Brandsicherheitswachen als Posten eingesetzt sind, erhalten eine Aufwandentschädigung von 10 EUR je geleistete Stunde Brandsicherheitswachdienst." __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | ||||
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