1. Bereitstellungsraum (nach DIN 13050 und FwDV 100)
2. Bezirksregierung
3. Brandrat /-rätin
4. Brandreferendar /-in
Hallo Marcel,
im Sächs.BRKG steht:
Geschrieben von ---HSächsBRKG---
§ 23
Brandsicherheitswachen
(1) Veranstaltungen und Arbeiten, bei denen ein erhöhtes Brandrisiko besteht oder bei denen bei
Ausbruch eines Brande s eine größere Anzahl von Personen gefährdet würde, dürfen nur in Anwesenheit
einer Brandsicherheitswache stattfinden. Andere gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
(2) Veranstaltungen nach Absatz 1 sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen. Wird die Brandsicherheitswache
nicht von der Gemeinde gestellt, ist der Veranstalter zur Stellung verpflichtet.
(3) Brandsicherheitswachen sind durch Angehörige der Feuerwehren oder durch andere Personen,
die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen, zu besetzen.
(4) Die Brandsicherheitswache darf Anordnungen und Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung
von Bränden sowie zur Sicherung der Rettungs- und Angriffswege der Feuerwehr treffen.
Die Vergütung regelt die Satzung der jeweiligen Kommune. So steht bei uns drin:
Geschrieben von ---Kostensatzung FW Ohorn > teilweiser Auszug---
§ 3 Kostenersatz für Pflichtleistungen der Feuerwehr
Kostenersatz wird für folgende Leistungen im Gemeindegebiet im Rahmen des Art. 1 §§ 22 Abs. 6 und 69 Abs. 2 des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Freistaat Sachsen verlangt:
d) Brandsicherheitswachen
§ 6 Kostenschuldner
(1) Kostenersatz für Leistungen nach § 3 dieser Satzung wird
- in den Fällen des § 3 Buchstaben d) und e) vom Veranstalter oder Einrichtungsträger verlangt.
2. Berechnung
Für den Einsatz von ehrenamtlichem Personal wird ein Aufwendungsersatz pro Stunde verlangt:
2.1. für einen Angehörigen der Feuerwehr außerhalb seiner Arbeitszeit
10,00 Euro/Std.
2.2. bei Erstattung der Lohnfortzahlung in voller Höhe der erstatteten Stundenkosten
2.3. für einen Angehörigen der Feuerwehr bei Sicherheitswachen 7,50 Euro/Std.
Also muss auch die Kommune dies so zahlen.
BR Jens
Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.
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