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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung? | 8 Beiträge | ||
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW | 730019 | ||
Datum | 09.07.2012 07:51 MSG-Nr: [ 730019 ] | 4444 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens N. im Sächs.BRKG steht:Geschrieben von Jens N. Die Vergütung regelt die Satzung der jeweiligen Kommune. So steht bei uns drin: Das ist, wie mein Vorredner schon angedeutet hat, leider nicht richtig. Weder der zitierte Auszug aus dem HSächsBRKG noch die Kostensatzung betreffen das Verhältnis der FM (SB) zu ihrer Gemeinde; es geht in beiden nur um das Verhältnis der Gemeinde zu Dritten. Keinesfalls kann hieraus irgendein Anspruch der FM (SB) abgeleitet werden. __ Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung. | ||||
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