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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaBrandsicherheitswache durch FF, Recht auf Vergütung?8 Beiträge
AutorDr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Düsseldorf / NRW730019
Datum09.07.2012 07:51      MSG-Nr: [ 730019 ]4444 x gelesen

Geschrieben von Jens N.im Sächs.BRKG steht:

Geschrieben von ---HSächsBRKG--
Geschrieben von Jens N.Die Vergütung regelt die Satzung der jeweiligen Kommune. So steht bei uns drin:

Geschrieben von ---Kostensatzung FW Ohorn > teilweiser Auszug---


Das ist, wie mein Vorredner schon angedeutet hat, leider nicht richtig. Weder der zitierte Auszug aus dem HSächsBRKG noch die Kostensatzung betreffen das Verhältnis der FM (SB) zu ihrer Gemeinde; es geht in beiden nur um das Verhältnis der Gemeinde zu Dritten. Keinesfalls kann hieraus irgendein Anspruch der FM (SB) abgeleitet werden.

__
Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung.

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 09.07.2012 00:05 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 00:24 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 09.07.2012 00:58 Marc7el 7N., Leipzig
 09.07.2012 02:25 Jens7 N.7, Ohorn
 09.07.2012 06:32 Uwe 7S., Bürstadt
 09.07.2012 07:51 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf

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