News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Wasserversorgung: Hydrantenpflege und -patenschaft | 83 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 730365 | ||
Datum | 12.07.2012 08:26 MSG-Nr: [ 730365 ] | 38883 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Servus, Geschrieben von Thomas B. Kontrolle auf Funktionsfähigkeit ist Aufgabe des Wasserversorgers und nicht der Feuerwehr. obwohl es vielerorts von den Feuerwehren gemacht wird, schließe ich mich doch der Meinung der LFS BW an. Geschrieben von Thomas B. Lehrmeinung der LfS BW übrigens dazu: Spülen von Hydranten (Unterflur) geht gar nicht, da bei unsachgemäßer Durchführung die Gefahr der Verunreinigung des Trinkwassers besteht. wie soll denn die Feuerwehr da vorgehen? Wenn ich nicht spüle, können Fremdteile die Düse (Mundstück) des Strahlrohres verstopfen. Wenn ich dagegen wegen des Spülens die Gefahr einer Verunreinigung des Trinkwassers riskiere, dann darf ich diese Einirchtung auch nicht zum Löschen verwenden. Das ist irgendwie nicht ganz zu Ende gedacht. Wie definiert sich eigentlich das "unsachgemäß" beim Spülen eines Hydranten? Die Damen und Herren auf der LFS BW wissen aber schon, wie es bei Einsätzen draußen im "Ländle", aber auch im Rest der Republik zugeht? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|