News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung | 3 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S. 8P., Westhofen /Rheinland-Pfalz / Rheinland-Pfalz | 730412 | ||
Datum | 12.07.2012 12:15 MSG-Nr: [ 730412 ] | 2285 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, meine Verwaltung hat gerade gefragt ob dies auch für uns gilt: Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (G42). Wir betreiben eine First-Responder Einheit, zählt das Personal zu den Involvierten Personenkreis. Falls ja, könnte ich ja kleinlich sein und reguläres Fw-Personal auch dazuzählen. Wie macht Ihr das? DSP | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|