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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaArbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung3 Beiträge
AutorJoha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern730420
Datum12.07.2012 13:10      MSG-Nr: [ 730420 ]1246 x gelesen
Infos:
  • 12.07.12 ArbMedVV - u.a. Anhang Teil 2

  • Pflicht- und Angebotsuntersuchungen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, also eine "Tätigkeit mit Infektionsgefährdung", sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Teil 2 des Anhangs geregelt. Dort wirst du fündig werden, ob du untersuchen lassen musst oder es zumindest anbieten musst.

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    Geändert von Johannes J. [12.07.12 13:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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     12.07.2012 12:15 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
     12.07.2012 12:59 Matt7hia7s O7., Waldems
     12.07.2012 13:10 Joha7nne7s J7., Weidhausen

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