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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung | 3 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s J8., Weidhausen / Bayern | 730420 | ||
Datum | 12.07.2012 13:10 MSG-Nr: [ 730420 ] | 1266 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Pflicht- und Angebotsuntersuchungen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, also eine "Tätigkeit mit Infektionsgefährdung", sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Teil 2 des Anhangs geregelt. Dort wirst du fündig werden, ob du untersuchen lassen musst oder es zumindest anbieten musst. Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Johannes J. [12.07.12 13:11] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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