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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes | 11 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 730761 | ||
Datum | 16.07.2012 11:07 MSG-Nr: [ 730761 ] | 3765 x gelesen | ||
...das bedeutet nun vermutlich einheitliche Kiterien für die Bewertung. Das muß nicht schlecht sein. "Individuelle Sonderentscheidungen" dürften nur wegfallen. Ich vermute, dass "Tauschlösungen" zur Abschaffung einer Werkfeuerwehr nun schwieriger werden.... Im ersten Anlauf erwarte ich ehr positive Effekte was sie Leistunsgfähigkeit der WFen anbelangt. Hoffe aber auch, dass das Ministerium nun auch konsequent sich für den Erhalt von WFen einsetzt. Insbesondere bei Situationen, wo durch outsourching von Betriebsteilen nun eine Art Industriepark-Situation entstanden ist und die Teilbetriebe sich vor einer WF drücken wollen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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