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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes | 11 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Hannover / Niedersachsen | 730768 | ||
Datum | 16.07.2012 12:05 MSG-Nr: [ 730768 ] | 3660 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker L. ...das bedeutet nun vermutlich einheitliche Kiterien für die Bewertung. Das muß nicht schlecht sein. "Individuelle Sonderentscheidungen" dürften nur wegfallen. Ich vermute, dass "Tauschlösungen" zur Abschaffung einer Werkfeuerwehr nun schwieriger werden.... Ja und es bedeutet eine wesetnlich höheren Personalaufwand, weil a) viele WFs in einer Behörde kontrolliert werden, b) die Sachbearbeiter die WFs, anders als die PD jetzt, nicht kennen und sich zumindest am Anfang erst einarbeiten mussen und c) die Wege viel weiter sind. Geschrieben von Volker L. Hoffe aber auch, dass das Ministerium nun auch konsequent sich für den Erhalt von WFen einsetzt. Als müsste man jeden zu seinem Glück zwingen und es gäbe keine unternehmerische Motivation für WFen. Im übrigen kennt Niedersachsen nur zwei Arten von FW 1) die hauptamtliche und 2) die nebenamtliche. Mischlösungen gibt es nicht. Aus diesem Grund gibt es ständig Probleme bzüglich der Ausbildung und dem Weggang der Ausgebildeten... | ||||
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