News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaGlastüren am notwendigen Flur22 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern731120
Datum19.07.2012 11:48      MSG-Nr: [ 731120 ]15675 x gelesen

Extra für Anton :-) Bayerische Bauordnung
Art. 34
Notwendige Flure, offene Gänge

(1) 1 Flure, über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen oder aus Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen zu Ausgängen in notwendige Treppenräume oder ins Freie führen (notwendige Flure), müssen so angeordnet und ausgebildet sein, dass die Nutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist. 2 Notwendige Flure sind nicht erforderlich

1.
in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2,
2.
in sonstigen Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, ausgenommen in Kellergeschossen,
3.
innerhalb von Wohnungen oder innerhalb von Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 200 m²,
4.
innerhalb von Nutzungseinheiten, die einer Büro- oder Verwaltungsnutzung dienen, mit nicht mehr als 400 m²; das gilt auch für Teile größerer Nutzungseinheiten, wenn diese Teile nicht größer als 400 m² sind, Trennwände nach Art. 27 Abs. 2 Nr. 1 haben und jeder Teil unabhängig von anderen Teilen Rettungswege nach Art. 31 Abs. 1 hat.

(2) 1 Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. 2 In den Fluren ist eine Folge von weniger als drei Stufen unzulässig.

(3) 1 Notwendige Flure sind durch nichtabschließbare, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen. 2 Die Rauchabschnitte sollen nicht länger als 30 m sein. 3 Die Abschlüsse sind bis an die Rohdecke zu führen; sie dürfen bis an die Unterdecke der Flure geführt werden, wenn die Unterdecke feuerhemmend ist. 4 Notwendige Flure mit nur einer Fluchtrichtung, die zu einem Sicherheitstreppenraum führen, dürfen nicht länger als 15 m sein. 5 Die Sätze 1 bis 4 gelten nicht für notwendige Flure, die als offene Gänge vor den Außenwänden angeordnet sind.

(4) 1 Die Wände notwendiger Flure müssen als raumabschließende Bauteile feuerhemmend, in Kellergeschossen, deren tragende und aussteifende Bauteile feuerbeständig sein müssen, feuerbeständig sein. 2 Die Wände sind bis an die Rohdecke zu führen. 3 Sie dürfen bis an die Unterdecke der Flure geführt werden, wenn die Unterdecke feuerhemmend und ein demjenigen nach Satz 1 vergleichbarer Raumabschluss sichergestellt ist. 4 Türen in diesen Wänden müssen dicht schließen; Öffnungen zu Lagerbereichen im Kellergeschoss müssen feuerhemmende, dicht- und selbstschließende Abschlüsse haben.

(5) 1 Für Wände und Brüstungen notwendiger Flure mit nur einer Fluchtrichtung, die als offene Gänge vor den Außenwänden angeordnet sind, gilt Abs. 4 entsprechend. 2 Fenster sind in diesen Außenwänden ab einer Brüstungshöhe von 0,90 m zulässig.

(6) In notwendigen Fluren sowie in offenen Gängen nach Abs. 5 müssen

1.
Bekleidungen, Putze, Unterdecken und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen,
2.
Wände und Decken aus brennbaren Baustoffen eine Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen in ausreichender Dicke haben.

Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.

Blackberry Pin:2820CBA7
http://www.facebook.com/gordon.gollob

Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 19.07.2012 10:18 Max 7M., Hannover
 19.07.2012 10:30 Thom7as 7B., Korntal-Münchingen
 19.07.2012 10:33 Max 7M., Hannover
 19.07.2012 10:43 Anto7n K7., Mühlhausen
 19.07.2012 10:49 ., Bad Hersfeld
 19.07.2012 10:51 Max 7M., Hannover
 19.07.2012 11:13 Anto7n K7., Mühlhausen
 19.07.2012 11:18 Max 7M., Hannover
 19.07.2012 11:34 Dani7el 7S., Pasewalk
 19.07.2012 12:25 Thom7as 7W., Glauchau
 19.07.2012 12:36 Max 7M., Hannover
 19.07.2012 11:48 ., München
 19.07.2012 12:20 Thom7as 7W., Glauchau
 19.07.2012 12:40 Max 7M., Hannover
 19.07.2012 12:57 Thom7as 7W., Glauchau
 19.07.2012 13:10 Max 7M., Hannover
 19.07.2012 23:25 Marc7o S7., Niederneisen
 20.07.2012 09:01 Thom7as 7W., Glauchau
 20.07.2012 11:59 ., München
 20.07.2012 12:14 ., München
 20.07.2012 15:50 Jens7 C.7, Remscheid
 27.08.2012 21:13 Stef7an 7S., Halle

0.220


Glastüren am notwendigen Flur - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt