Geschrieben von Marco S.Ein besonderer Fall ist der Altbau (vor dem 2.WK) mit Holztreppe und schönen großen Glastüren. Hier gilt erst einmal Bestandsschutz. Ein neues Gesetz, dass z.B. hier Türen mit Brandschutzverglasungen fordern würde, würde dem Bestandschutz widersprechen. Hinzukäme, dass ein zulassungskonfomer Einbau schwierig wäre. Und wer die Preise kennt, der kann sich vorstellen, dass dies einen Aufschrei von sehr veilen Vermietern zur Folge hätte. Hier geht kein politisch Verantwortlicher so schnell ran.
Hallo Marco,
in einem Fall gebe ich dir recht,das es ein besonderer Fall ist,aber bei mehr leider nicht.
Klären wir erstmal das Wort Bestandsschutz:
Das heisst nichts weiter, das für dieses Gebäude,die Bauordnung gültig ist die am Tage der Baugenehmigung rechtskräftig war.
Gehe ich jetzt von deiner Schilderung aus ,das die Wohnungstüren mit Glasfüllung sind und zu der Zeit kein 2.ter Rettungsweg über die Feuerwehr gefordert war, da dachte nämlich damals noch keiner dran, und dieser fehlt,ausser ich konnte noch nachträglich noch eine FWZ Feuerwehrzufahrten und der eventuell anfallende Denkmalschutz hat Notleitern genehmigt, muss ich im Rahmen der Feuerbeschau, wie in der anderen Antwort beschriebenen Vorgaben eine konkrete Gefahr für Leib und Leben unterstellen,dann hats sich es schon ausbestandet mit dem Schutz.Die notwendigen Massnahmen werden dann sehr kurzfristig,zumindest hier im Wochenbereich,von der Baubehörde getroffen und durchgesetzt.
Diese können sehr vielfältig sein, man muss die Tür nicht erneuern, die Glasfüllung hinterfüttern, gegen G-oder F Verglasung austauschen, den 2.ten Rettungsweg sicherstellen usw.Alles natürlich in Absprache der Fachbehörden Baubehörde, Denkmalschutz,VB.
Von den konkreten bzw, früher erheblichen Gefahren, immerhin ca.600 pro Jahr ist mir noch keine einzige bekannt, die nicht zur Zufrieden-und Sicherheit aller gelöst wurde und zur Insolvenz,Pleite,Bankrott usw geführt hat.Im Gegenteil, jeder der Betroffenen,war froh seine Sicherheitsstandarts für,Bewohner,Eigentümer,Mitarbeiter,usw. steigern zu können und auf vorhandene Sicherheits-und Baumängel hingewiesen worden zu sein.
Gruß Klaus
Der Tod stellt aus versorgungsrechtlicher Sicht die stärkste Form der Dienstunfähigkeit dar.
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Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's
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