Geschrieben von Kersten N.Spricht etwas dagegen, mit einer realen Persong die Bedienung der Krankentragenlagerung einer DLK zu beüben?
Nach allem was ich bisher gefunden habe, wäre evtl. eine Hintersicherung vonnöten (GUV C53, Par. 22).
Hallo,
aus dem Bauch heraus:
wie willst Du einem, der wirklich die Dienste der Krankentragelagerung in Anspruch nehmen muss, erklären, dass er selbst nicht zusätzlich gesichert werden muss, ein Feuerwehrmann bei einer Übung aber schon?
Es ist ja normalerweise nicht so, dass die zu transportierende Person in Lebensgefahr schwebt, wenn sie nicht sofort in Sicherheit gebracht wird, wie das z. B. beim Abstieg über Feuerwehrleitern der Fall sein kann.
Freundliche Grüße,
Michael Schuckart
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