Hallo,
Geschrieben von Michael S.wie willst Du einem, der wirklich die Dienste der Krankentragelagerung in Anspruch nehmen muss, erklären, dass er selbst nicht zusätzlich gesichert werden muss, ein Feuerwehrmann bei einer Übung aber schon?
Ich denke der Unterschied liegt darin, dass im Rahmen des Ausbildungsdienstes Fehlbedienungen auftreten können, aus denen die Gefährdung entsteht. Diese Fehlbedienungen sind dann für den "Ernstfall" hoffentlich durch eine gute Ausbildung im Vorfeld abgestellt worden. Der "Kunde" hat also hoffentlich mit ausgebildetem Personal zu tun, dass die Gerätschaften fehlerfrei bedient. Im Ausbildungsbetrieb habe ich ich ja zum Teil gerade Personal, dass noch nicht fertig ausgebildet ist.
Ich persönlich würde auch eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Es macht nunmal einen Unterschied, ob ich nach gründlicher vorheriger Einweisung (inkl. Vormachen, Nachmachen, üben lassen) Trockenübungen am Boden mache, oder die Mannschaft "mal auf gut Glück" die richtige Bedienung der Halterung selbst herausfinden lasse und diese den sicheren Halt durch Übungen aus dem 7. OG nachweisen.
Ganz nebenbei: Natürlich sind das Extrembeispiele und der Hersteller der Krankentragenhalterung bzw. DLK hat diese hoffentlich so konstruiert, dass vorhersehbare Fehlbedienungen ausgeschlossen werden.
MkG Alexander
Alles mein Mist.
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