Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 731765 |
Datum | 24.07.2012 22:21 MSG-Nr: [ 731765 ] | 99675 x gelesen |
Infos: | 24.07.12 BOS-Fimendatenbank: Fahrzeuge > Beratung
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Druckzumischanlage
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Geschrieben von Linus D.Mir ging es nur darum, dass die Argumentation, das sei nur ein vergleichsweise geringer Kostenfaktor, nur bedingt ziehen wird, wenn man das noch an 10 weiteren Stellen bei der Fehrzeugbeschaffung anbringt (WBK, DZA, Motorisierung, CFK-Flaschen, weitere Beladungsdetails, etc. pp.).
Dass das sinnvoll ist, damit man nicht nachher viel (mehr) Zeit und Geld aufwenden muss, um es so zu haben wie man möchte, das wäre m.E. das geeignetere Argument.
Solange einfach nur das schönste Vorführfahrzeug bestellt wird ist das sicher der Fall.
Wenn das ganze dann aber mal wirklich vernünftig gemacht wird und dann man mal Lohnausfall o.ä. für die Mitglieder einer Arbeitsgruppe zum Thema Beschaffungen gegenrechnen würde, dann ist ganz sicher die externe Vergabe günstiger. Aber da man ja doch noch gerne seine Freizeit mit sowas verbringt...
Und auch bei den anderen Punkten hilft es manchmal ungemein mal die Politik mit ins Boot zu holen.
Gemeindevertreter legt PA an... Dann können wir gerne drüber diskutieren, ob Stahl oder CFK etc. pp. So findest du eigentlich für jeden Punkt eine sSche, bei der man das ganze "praktisch erfahren lassen kann". Und wenn man von Seiten der Politik das nicht machen möchte, dann sollte man auch bei einer Diskussion den Mund halten...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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