Rubrik | Ausbildung |
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Thema | TM2-Ausbildung allgemein, WAR: TM 2 und TF in Bayern | 28 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 733547 |
Datum | 07.08.2012 14:27 MSG-Nr: [ 733547 ] | 8633 x gelesen |
Infos: | 06.08.12 Ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung der Einheiten und Einrichtungen des KatS nach Landesrecht
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Hilfsorganisation
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, bezeichnet die landeseigene zentrale Ausbildungsstätte für Feuerwehrkräfte, z.B. in Rheinland-Pfalz (LFKS RLP)
1. Truppführer
2. Task Force
Feuerwehr
Geschrieben von Christian F. Die Feuerwehr ist nunmal eine HiOrg im Katastrophenschutz. Und da gehören so ganz allgemeine Grundlagen mit dazu. Ich habe mir gerade im ganzen Truppausbildungsbereich die Zivilschutzvorgaben mal zu Gemüte geführt.
Beim TrM2, wie weiter oben schon mal ausgeführt, fehlen die Vorgaben des BBK, was eigentlich da ausgebildet werden soll, seit 2004.
Beim TrM1 gibt es den Inhalt "Besondere Rettungsmaßnahmen des Zivilschutzes", im Ausbilderheft der LFKS RLP steht dazu: "Die Teilnehmer müssen die Grundtätigkeiten zur Befreiung von Personen aus lebensbedrohenden Zwangslagen und beim In-Sicherheit-Bringen von Personen auch im Zivilschutz selbstständig durchführen können. Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe sind zur Zeit nicht vorhanden." Stand 2008...
Beim TF sind keine Zivilschutzinhalte vorgesehen.
Die "ganz allgemeinen Grundlagen" für den Zivilschutz dürften daher die alltäglichen Arbeiten der FW sein.
Früher dachten wir ja: Ich denke, also bin ich.
Heute wissen wir: Ach komm, das geht auch so.
(Dieter Nuhr)
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