alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenersatz für das Löschen eines brennenden Fahrzeugs5 Beiträge
AutorSven8 W.8, Wegberg-Arsbeck / NRW734097
Datum12.08.2012 13:58      MSG-Nr: [ 734097 ]3277 x gelesen

Geschrieben von Uwe B.ob der Träger der Feuerwehr den Fahrzeughalter für die Kosten des Einsatzes in Anspruch nehmen kann.

Hallo Uwe, hallo @all,

was soll ich Dir sagen, am 06.07.12 ist mein Audi auf der BAB A52 abgebrannt. Die Feuerwehr kam (BF) und löschte meinen Wagen..----> Totalschaden. Habe jetzt letzte Woche einen Gebührenbescheid von der Stadt (Feuerwehr) bekommen. Muß etwas über 300 Euro zahlen. Warte jetzt erst einmal ab, weil ich das Schreiben direkt meiner Versicherung zugeschickt habe. Werde mich dann ggf. bei Dir melden :-)

Grüße und noch nen sonnigen Sonntag

Sven

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 11.08.2012 16:26 Uwe 7B., Braunschweig
 12.08.2012 11:14 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 12.08.2012 13:58 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
 12.08.2012 14:11 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 12.08.2012 14:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund

0.129


Kostenersatz für das Löschen eines brennenden Fahrzeugs - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt