Geschrieben von Uwe B.ob der Träger der Feuerwehr den Fahrzeughalter für die Kosten des Einsatzes in Anspruch nehmen kann.
Hallo Uwe, hallo @all,
was soll ich Dir sagen, am 06.07.12 ist mein Audi auf der BAB A52 abgebrannt. Die Feuerwehr kam (BF) und löschte meinen Wagen..----> Totalschaden. Habe jetzt letzte Woche einen Gebührenbescheid von der Stadt (Feuerwehr) bekommen. Muß etwas über 300 Euro zahlen. Warte jetzt erst einmal ab, weil ich das Schreiben direkt meiner Versicherung zugeschickt habe. Werde mich dann ggf. bei Dir melden :-)
Grüße und noch nen sonnigen Sonntag
Sven
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