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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKostenersatz für das Löschen eines brennenden Fahrzeugs5 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW734100
Datum12.08.2012 14:44      MSG-Nr: [ 734100 ]3166 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Sven W.Habe jetzt letzte Woche einen Gebührenbescheid von der Stadt (Feuerwehr) bekommen.

Der wird aber als Rechtsgrundlage nicht den hier angefragten §26 NBrandschG gehabt haben?

Die Rechtslage in NRW ist ja (wie im OP schon erwähnt) klar.

Laut wikipedia liegt die A52 jedenfalls komplett in NRW.

Gruß,
Henning

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 11.08.2012 16:26 Uwe 7B., Braunschweig
 12.08.2012 11:14 Dr. 7Dr.7 Th7oma7s R7., Düsseldorf
 12.08.2012 13:58 Sven7 W.7, Wegberg-Arsbeck
 12.08.2012 14:11 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen/ Fw. Herten
 12.08.2012 14:44 Henn7ing7 K.7, Dortmund

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