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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verwaltungsgericht Entscheidung Länderübergreifend? | 5 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 734146 | ||
Datum | 13.08.2012 01:22 MSG-Nr: [ 734146 ] | 1559 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Michael W. Kann man in NRW z.B. auf eine Entscheidung des VG Braunschweig (also Niedersachsen) hinweisen um einen Verwaltungsvorgang einstellen zu lassen? Hinweisen kann man auf alles Mögliche und Unmögliche. Ob die betreffende Behörde der mit diesem Hinweis begründeten Ansicht folgt, ist aber ein ganz anderes Thema. Da es sich hier ja um Landesrecht handelt, wird eine Behörde in NRW nicht unbedingt sehr beeindruckt sein von einer Entscheidung aus NS. Dazu kommt, dass die Behörde überhaupt nicht reagieren muss, da das Rechtsmittel gegen den Gebührenbescheid die Anfechtungsklage ist (der Widerspruch ist in NRW für die meisten Fälle ausgesetzt). Von daher: Eine formlose Gegenvorstellung äußern kann man immer, aber diese wahrt oder verlängert keine Fristen! Gruß, Henning | ||||
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