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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kollegendiebstahl im Amt | 19 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 734299 | ||
Datum | 13.08.2012 23:30 MSG-Nr: [ 734299 ] | 4698 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von Eric M. - Inwieweit kann man zivilrechtlich vorgehen? Du magst zwar einen zivilrechtlichen Anspruch haben (Herausgabe, Schadensersatz) aber Dir fehlt der Anspruchsgegner. Wen willst Du verklagen? Ohne Dieb - erstmal nix zu machen. Geschrieben von Eric M. - Inwiefern ist der Dienstherr in der Pflicht dem nachzugehen und zu reagieren, zumal kein Täter gefunden ist derzeit? Es gibt eine Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Allerdings hat er ja schon Möglichkeiten geschaffen, wie Du Wertgegenstände sichern kannst. Er könnte ein Disziplinarverfahren einleiten, dafür müsste er aber einen verdächtigen haben. Überwachungsmaßnahmen sind ganz schwierig. Ein Dienstherr kann natürlich auch mit der Polizei in Konktakt treten und mit dieser Maßnahmen abstimmen, insbesondere wenn so etwas sich häuft. Dem Geschädigten steht es frei, eine "Anzeige" zu erstatten. Die Wirkung unter den Kollegen kann natürlich heftig werden. Einen Täter zu ermitteln dürfte jedoch schwer fallen. Fazit: Schwierig, schwierig. Gruß Sven | ||||
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