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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kollegendiebstahl im Amt | 19 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 L.8, Pfungstadt / Hessen | 734337 | ||
Datum | 14.08.2012 10:35 MSG-Nr: [ 734337 ] | 4507 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Marc--- Folgender Sachverhalt: Auf einer Gruppenwache einer BF hängt die Feuerschutzkleidung offen in der Fahrzeughalle (Bitte keine Diskussion über S/W-Trennung-Ist dort halt leider noch so und geht nicht anders). Zum Dienstantritt wurde bemerkt, das ein Messer (Wert ca. 60-70 Euro) von der Feuerschutzjacke entwendet wurde. Es war mittels Karabiner an der Antennenschlaufe der Funkgerätetasche links gegen Verlust gesichert. Das Messer hing nie offen an der Jacke, sondern war in der Tasche. Der Karabiner war jedoch nach wie vor an der Jacke, lediglich das Messer wurde entwendet. Hallo Felix, da steht nichts von Privat. Das ist Feuerwehrdienstkleidung. Von daher ist das eigentlich nicht privates Risiko. ich nenne das Kameradendiebstahl und das ist noch etwas härter als "normaler" Diebstahl. Ich kenne auch einen Fall, wo ein Vorgesetzter längere Zeit seine Kollegen/ Mitarbeiter beklaut hat. Dann wurde er durch polizeiliche Massnahmen erwischt, - weil man das mit der leitung der Polizei gemeldet hat - und vor Gericht eigentlich auch verurteilt. Leider ist durch zweimalige Berufung immer noch kein Ende in Sicht. Das hat eine ganze Abteilung in Wallung gebracht. Und das MIsstrauen wächst. Und das Hauptopfer ist mit der Gewissheit gegangen, dass nicht der Täter böse ist, sondern das Opfer zu schweigen hat. Gruß Ralf Leistner | ||||
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