Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Einsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw | 11 Beiträge |
Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 734453 |
Datum | 14.08.2012 21:20 MSG-Nr: [ 734453 ] | 4466 x gelesen |
Niedersächsisches Brandschutzgesetz
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Es steht doch in jedem Brandschutzgesetz sinngemäß: "Das Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren für die Dauer der Einsätze freizustellen sind."
Vgl: NBrandSchG §11
Auch ist hier sowohl der Arbeitgeber (Pivatunternehmen) als auch der Dienstherr (Kommunen/Landkreise usw.) erwähnt.
Da sollte es doch "eigentlich" keine Probleme geben.
Das die Realität wohl anders aussieht und dass anscheinen Regelmäßig angehörige der FF von (privaten)Arbeitgebern entlassen werden, kann man zu genüge lesen.
ES macht eigentlich keinen Unterschied, ob ich nicht zu miener BF-Schicht erscheine, oder ob ich meine Kollegen irgend wo anders nicht ablöse. Im endefekt ist es doch wie eine spontane Krankmeldung. Sie sind für alle bescheiden und bedeuten einen erheblichen Mehraufwand für andere Kollegen.
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