Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
Geschrieben von Anton K.
Wie schaut´s aus, wenn der FM(SB) im Einsatz von Beruf Polizist ist? Gibt´s ja stelloenweise auch. Muß der vom Einsatzort weg oder kann der am Einsatz weiter teilnehmen?
Für die anderen Bundesländer kann ich dies nicht genau sagen, aber in Hessen ist das ganze wie folgt geregelt:
(Auszug aus dem HBKG, §11, Abs. 2 & 3)
"(2) Beschäftigte, die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen, sind für die Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. Bei Einsätzen erstrecken sich Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach (Regenerationszeit nach Einsätzen).
(3) Abweichend von Abs. 2 Satz 1 haben Beschäftigte, die Aufgaben der unmittelbaren Gefahrenabwehr wahrnehmen, insbesondere hauptberuflich tätige Berufs- und Werkfeuerwehrangehörige sowie im Polizeivollzugs-, Leitstellen- oder Rettungsdienst Beschäftigte lediglich für Übungen und Ausbildungsveranstaltungen einen Freistellungsanspruch."
(Hervorhebung stammt von mir)
Ergo: Für die "Arbeitnehmer in der Gefahrenabwehr" - Arbeitspflicht!
Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
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Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.
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