Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Einsatz FF und Dienstbeginn bei ha Fw | 11 Beiträge |
Autor | Joch8en 8W., Leutenbach / Baden Württemberg | 734588 |
Datum | 15.08.2012 18:51 MSG-Nr: [ 734588 ] | 3431 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Peter S.In NRW ist dieses wieder anders geregelt. Im § 9 Abs. 2 der Laufbahnverordnung FF steht sinngemäß, dass die Dienstpflichten beim Dienstherrn bzw. der Werkfeuerwehr für Mitarbeiter des Feuerschutzes vorgehen. Im Zweifelsfall also zum Dienst erscheinen.
Was macht dann ein BF-ler, der auf dem Weg zur Dienststelle an einer HiLoPe auf der Straße oder einem VKU/Pers vorbeikommt? Hilfe leisten oder weiterfahren, weil er ja zum Dienst muss?
Ich denke, dass hier das Vorhandensein einer Notsituation (dazu zähle ich auch einen laufenden Feuerwehreinsatz) der rechtzeitigen Ablösung zum üblichen Dienstbeginn einer BF oder ähnlichem vorgeht. Eine verspätete Ablösung mit Sicherheit nicht die Einsatzfähigkeit der BF.
Geschrieben von Peter S.Man muss nur miteinander vernünftig reden. Natürlich macht es Sinn, dass der/die Vorgesetzten davon wissen und entsprechend schnell auch in Kenntnis gesetzt werden.
MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de
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