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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)? | 32 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 735260 | ||
Datum | 21.08.2012 20:19 MSG-Nr: [ 735260 ] | 12468 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dennis E. Ist das nicht sogar meistens der Hauptgrund... Es ist nicht nur der Hauptgrund sondern auch der alleinige Zweck eines Betriebes Gewinne zu erwirtschaften. In der freien Wirtschaft geht das direkt und selbst im öD arbeitet der "Bauhof" als Grundlage für die angehörige Gemeinschaft, macht der die Stadt schön kommen Einwohner und Firmen die wiederum neues Geld bringen. Übrigens war es zumindest vor 15(?) Jahren noch so das die Versicherungen eine Betriebsfeuerwehr beurteilt haben, wer glaubte es reicht sich einen "Löschzug mit Mannschaft" allein auf dem Papier vorzuweisen bekam keinen Geldwerten Vorteil, ja die Versicherungen sind möglicherweise kein blinder Sozialverein. In meiner alten Firma kam ein Sachverständiger zur 1.Anerkennung (Versicherung) der BetriebsFW. Es gab eine angekündigte Übung und die Mannschaftsstärke so wie die Arbeitszeiten und Ausrüstung wurde bewertet. Entsprechend diesem Ergebnis gab es dann % für die Firma. Entsprechend Betrieb ging es hier nicht darum einen "Vollbrand" zu löschen, Ziel war es das ausweiten einer Schadenstelle zu verzögern und Kunden/ Mitarbeiter zu evakuieren. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | ||||
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