Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Wann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)? | 32 Beiträge |
Autor | Fran8k N8., Duisburg / NRW | 735278 |
Datum | 21.08.2012 23:22 MSG-Nr: [ 735278 ] | 13718 x gelesen |
Infos: | 22.08.12 FSHG 22.08.12 FSHG
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
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Feuerwehrdienstvorschrift
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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Laut § 15 FSHG ist es jedem Unternehmen und Einrichtung in NRW freigestellt , eine Betriebsfeuerwehr zu gründen und einzurichten.
Weiterhin regelt § 15 FSHG auch die Zuständigkeiten.
Betriebsfeuerwehren dürfen auch ausserhalb des FSHG bestehen.
Nach § 9 FSHG (Arten der Feuerwehren) , werden BtF im FSHG nicht weiter benannt , aber dennoch dürfen die Mitglieder DIESER Feuerwehren die Einsatzkleidung der öffentlichen Feuerwehr tragen , wenn sie ein Ärmelabzeichen mit der Aufschrift Betriebsfeuerwehr tragen.
Sind Betriebsfeuerwehren nun "Feuerwehren" oder nicht ????
In NRW gibt es eine Vielzahl von Betriebsfeuerwehren (z.B auch in Oberhausen , Düseldorf , und Dinslaken) , die über amtlich zugelassene Einsatzfahrzeuge , die mit SoSi ausgestattet sind , verfügen ( ohne Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 STVZO).
Diese dürfte auch nicht zwingend erforderlich sein.
Denn § 52 STVZO regelt die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit blauen Rundumkennleuchten und Einsatzhorn.
Hier steht pauschalisiert , die Einsatz- und Kommandokraftfahrzeuge der FeuerwehrEN .
Also die öffentlichen und nichtöffentlichen Feuerwehren.
Betriebsfeuerwehren sind nichtöffentliche Feuerwehren.
Warum sollten diese BtF also nicht unter die Regelung des § 52 STVZO fallen ?
Wenn die Einrichtung einer Betriebsfeuerwehr also sinnvoll ist ( auch die Landebauordnung kennt die Betriebsfeuerwehren) und die Betriebsfeuerwehr vielleicht sogar noch über ausgebildete Einsatzkräfte in Anlehnung an die FWDV verfügt und einen entsprechend ausgerüsteten Fahrzeugpark nach DIN einsetzt , warum sollten diese Fahrzeuge nicht mit SoSi auszurüsten sein , wenn sie zum Beispiel auch bei Großschadenslagen auf Anforderung der öffentlichen Feuerwehr oder durch ein in Eigeninitative gestartetes Hilfsangebot an die zuständige Kreisleitstelle von der öffentlichen Feuerwehr in einem Schadenfalls eingebunden werden ?
Vielleicht macht es ja auch keinen Sinn , jede , auch noch so bestennst ausgerüstetet Betriebsfeuerwehr als Werkfeuerwehr anerkennen zu lassen. Zum Beispiel wäre dies der Fall , wenn sich die Einsatzbereitschaft der Betriebsfeuerwehr nur auf die Betriebszeiten beschränkt und nach Ende der Betriebszeiten sich nur eine Personalstärke von Trupp- oder Staffelstärke im Betrieb aufhält , nicht aber die (zur Anerkennung einer WF) geforderte Gruppenstärke.
Interessant wäre einmalzu erfahren , um welche BtF es sich handeln soll und wie dieses gesehene Fahrzeug ausgestattet ist.
Warum dürfe Privatpersonen ein altes FW-Fahrzeug erwerben , mit H-Kenzeichen zulassen , als "Durstlöscher" oder ähnliches Werbeträgerfahrzeug umbauen und mit SoSi ausstatten ???
Im Raum Duisburg / Mülheim sind mir hier alleine fünf Fahrzeuge bekannt.
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| 21.08.2012 09:11 |
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., Dinslaken |
| 21.08.2012 10:02 |
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., Bad Hersfeld | |