Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Wann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)? | 32 Beiträge |
Autor | Uwe 8R., Schwerin / M-V | 735313 |
Datum | 22.08.2012 13:55 MSG-Nr: [ 735313 ] | 11898 x gelesen |
Infos: | 22.08.12 FSHG 22.08.12 FSHG
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1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Landesfeuerwehrschule
Ich möchte einmal etwas grundsätzliches zu betrieblichen Feuerwehren sagen:
Unser Brandschutzgesetz in M-V kennt öffentliche und nichtöffentliche Feuerwehren. Die nicht Öffentlichen werden in Werk- oder Betriebsfeuerwehren eingeteilt.
Werkfeuerwehren sind Betriebsfeuerwehren, die von der Aufsichtsbehörte anerkannt wurden und den Ausrüstungsstandard einer Stützpunktfeuerwehr haben müssen, ständig einsatzbereit sind und über entsprechend ausgebildetes Personal gemäß Dienstvorschrift der FF vorhalten müssen und auch außerhalb des Unternehmens eingesetzt werden können. Es sind oft Feuerwehren, die in Betrieben stationiert sind, von eine Gefahr ausgeht, und daher im Rahmen der Betriebsgenehmigung die Auflage erhalten eine Werkfeuerwehr aufzustellen, oft auch weil die örtliche FF mit den Gefahren überfordert ist.
Betriebsfeuerwehren sind nicht öffentliche Feuerwehren die oft aus einer besonderen Situation oder aus Versicherungsgründen entstehen. Besondere Situationen sind z.B. wie bei uns, das Zusammenführen vieler Kulturgüter auf einem kleinen Raum. Bei einem Brand wären alle diese unwiederbringlichen Kulturgüter der Menschheit für immer zerstört. Theater haben eigene Betriebsfeuerwehren um sich die teuren Theaterwachen der öffentlichen Feuerwehren zu sparen, Produktionsbetriebe um Betriebsstillstände zu verhindern und oftmals wird von den Betriebsfeuerwehren auch die Wartung der Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöscher wahrgenommen. Betriebsfeuerwehren können aber auch für den Betriebsschutz und die Sicherheit in Betrieben und Einrichtungen verantwortlich sein.
Sie sind frei in ihrer Entscheidung über die Ausrüstung und ihrer Bereitschaftszeit und können sich somit den betrieblichen Abläufen flexibel anpassen.
Selbstverständlich muss auch bei einer Betriebsfeuerwehr entsprechend ausgebildetes Personal vorgehalten werden um die Aufgaben wahrnehmenzu können, bzw. um sich von den Auflagen wie einer Theaterwache befreien zu können. Auch die Einsatztechnik ist den betrieblicher Erfordernissen angepasst. Oft sind es wendige Fahrzeuge die auch in Betriebshallen eingesetzt werden können.
Seriöse BtrFW treten dem Werkfeuerwehrverband oder dem zuständigen Kreis / Stadtfeuerwehrverband bei. Feuerwehrfahrzeuge können grundsätzlich nicht von Privatpersonen zugelassen werden. Zulassungen sind nur von juristischen Personen möglich. Als Mitglied im Werk- und im Stadtfeuerwehrverband können unsere Fahrzeuge mit Sondersignalanlage zugelassen werden und sind auch außerhalb unserer Einrichtung einsetzbar.
In unserem Kreis- und Stadtgebiet gibt es 5 betriebliche Feuerwehren. Davon sind 2 Werkfeuerwehren und 3 Betriebesfeuerwehren. Alle 5 wurden aus verschiedenen Gründen aufgestellt und haben besondere betriebliche Anforderungen zu erfüllen. Die Führungskräfte werden auch auf der LFS ausgebildet und verfügen über einen hohen Wissenstand.
Infos über unsere Betriebsfeuerwehr gibt es unter:
ifm-schwerin.com oder www.feuerwehrmuseum-Meetzen.de
und dann unter Betriebsfeuerwehr.
Sie ist aber auch bei Facebook vertreten.
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| 21.08.2012 09:11 |
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., Dinslaken |
| 21.08.2012 10:02 |
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., Bad Hersfeld | |