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Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Wann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)? | 32 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 735318 | ||
Datum | 22.08.2012 14:45 MSG-Nr: [ 735318 ] | 11629 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hier aus dem Urlaub heraus komme ich nicht an meine Unterlagen. Gehe bitte auf die Seite des WFV-Bayern (www.wfv-bayern.de) Organisation Vorstand und wende Dich dann bitte an den stv. Landesvorsitzenden Peter Eschenbacher. Peter und ich habe damals diese Mindestanforderungen für den Verband erarbeitet. Diese Mindestanforderungen sind auch in der WFV-Info abgedruckt worden (Heft zur grossen Feuerwehrmesse in Leipzig). Ebenso findest Du sie im Handbuch Brandschutz (Kemper) im Kapitel "Betriebliche Selbsthilfekräfte" ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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