Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Wann und wie darf man eine Betriebsfeuerwehr gründen (NRW)? | 32 Beiträge |
Autor | Fran8k S8., Bergkamen / NRW | 735321 |
Datum | 22.08.2012 15:01 MSG-Nr: [ 735321 ] | 11518 x gelesen |
Infos: | 22.08.12 FSHG 22.08.12 FSHG
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1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
.... Geschrieben von Volker L.Paradebeispiel: das Sägewerk "Willi Ostler" (Phantasiename). un d der Inhaber Willi Ostler muss nicht dafür eine AG GmbH oder KG als Rechtsform haben.
Klugscheissmodus an...auch eine KG ist eine Personengesellschaft, jedoch werden Personengesellschaften wie Quasi-juristische Personen behandelt. Steht so in den Anmerkungen zum HGB Klugscheissmodus aus
Eine Zulassung auf natürliche Personen im Sinne eines eingetragenen Kaufmanns (e.K.) dürfte sich da als schwieriger herausstellen, da hier auf die Natürlichkeit des Unternehmens und seines Handelnden (dem Kaufmann) mehr abgestellt wird.
mit kameradschaftlichen Grüßen
Frank
ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder
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| 21.08.2012 09:11 |
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., Dinslaken |
| 21.08.2012 10:02 |
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., Bad Hersfeld | |