Zunächst einmal muss ich zugeben, dass der Beitrag einfach verständlich und logisch begründet ist. Allerdings kann ich mich inhaltlich nicht anschließen.
Geschrieben von Florian B.Selbst wenn eine Abnahme seitens des Bauamtes erfolgt kann keiner garantieren ob in dem Melder nächstes Jahr noch Batterien sind oder er noch an der Wand hängt.
Ja, es kann niemand dafür garantieren, dass ein konkreter Melder nach einer erfolgreich durchgeführten Inbetriebnahme unbefristet einsatzbereit bleibt. Aber andersherum gefragt: Ist nicht doch davon auszugehen, dass die Mehrheit der Melder nach 365 Tagen kopfüber in Bereitschaft noch einsatzbereit wären?
Geschrieben von Florian B.Also tut Kontrolle auf jeden Fall not. Und es sollte nicht irgendwer kontrollieren sondern jemand der sich damit auskennt und auch dafür gerade steht. Bleibt also nur der Fachbetrieb.
Ich frage mich jetzt ernsthaft, ob ich über die Forderung nach einem Fachbetrieb und nach Haftung lachen oder weinen soll. Eigentlich gehe ich davon aus, dass die Forderung sowieso nur dem Zweck dient, das Ziel der Argumentationskette "Prüfung=teuer" zu erreichen. Wenn ich mir die sinnvollen Bedienmöglichkeiten meines Heimrauchmelders ansehe, dann habe ich genau einen Knopf und diesen einen Knopf kann ich drücken oder loslassen. Und in der Anleitung steht sogar drin, dass damit eine Funktionsprüfung erfolgt. Und zur Haftung: Der TÜV-Prüfer haftet auch nicht dafür, dass die von ihm geprüften Autos sicher sind, warum muss nun bei den Heimrauchwarnmeldern jetzt auf einmal eine Haftung her?
Geschrieben von Florian B.Jetzt habe ich das erste Problem. Einmal im Jahr muss ich die Unverletzlichkeit meiner Wohnung [...] Finde nur ich das gerade nicht so toll?
Wenn ich ganz ehrlich sein soll fände ich persönlich es auch nicht unbedingt toll, wenn spontan irgendjemand an der Tür steht und in meine Wohnung rein wollte. Aber durch das rechtzeitige Vereinbaren eines Termines wäre ja auch genug Zeit, das private SM-Studio hinreichend zu tarnen. Zumal ja noch nicht gesagt ist, dass eine Rauchmelderpflicht (und somit eine Prüfpflicht und ein Betretungsrecht) für alle Räume der Wohnung bestünde. Ich persönlich könnte sogar damit leben, dass der Bewohner der Wohnung selbst die Prüfung durchführt und das dann in ein Prüfprotokoll einträgt und das Protokoll dann zu einer beauftragten Stelle einschickt. Wer Hilfe benötigte, der könnte sie anfordern, wer absichtlich betrügen will ist dann halt selber schuld.
Geschrieben von Florian B.Aber: Es wird noch besser. Kontrollen ohne Sanktionen sind witzlos. [...] Es muss ein Aussendienst eingerichtet werden für eigene Kontrollen, es müssen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, Widersprüche bearbeitet, Bußgelder erhoben und eingetrieben werden.
Vor einigen Wochen war ich etwas zügig unterwegs und blickte völlig unerwartet in ein kurzes aber recht helles rotes Licht. Bei der Post war dann gleich ein Überweisungsträger dabei, ich habe bezahlt und gut. In der Öffentlichkeit wird immer geschimpft, dass dieses System der Sanktionierung nur dem "Gewinn" diene. Warum sollte das nicht auch bei Rauchwarnmeldern möglich sein, zumindest kostendeckend zu arbeiten?
Geschrieben von Florian B.Für 2011 wurden die Zahlen mit 550 angegeben. Rechnenaufgabe: (40 Mio Wohnungen * 48)/ 550 Brandtote = ? Rechnet sich das ?
Ich komme beim Nachrechnen auf 3,5 Mio Euro pro Brandtoten. Wenn du geschickt bist, dann kannst du die Kosten in dem Rechenbeispiel übrigends noch hochtreiben, indem du (berechtigt) unterstellst, dass sich die Quote bestimmt nicht ganz auf null drücken ließe. Ich allerdings halte entgegen, dass durch die Rauchwarnmelder zusätzlich noch materieller Schaden gemindert wird und dass die Kosten von 48 Euro pro Jahr deutlich höher angesetzt sind als nötig.
Geschrieben von Florian B.Denn wenn man eine Rauchmelderpflicht will dann bitte richtig. Alles andere ist IMO nur Augenwischerei und Monitorkosmetik.
Ich bin für eine Melderpflicht und für einen sinnvollen Zwang zum Rauchwarnmelder. Der Nachweis, dass ein System nicht zu 100% sicher ist, ist kein Grund es abzulehnen, sonst dürfte man auch morgends nicht aus dem Bett steigen.
[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*
Uwe S.
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