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Rubrik | First Responder | zurück | ||
Thema | Feuerwehrsanitäter etc. in Bayern | 143 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 736098 | ||
Datum | 27.08.2012 21:02 MSG-Nr: [ 736098 ] | 102546 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus R. Im Übrigen: wie lange werden es denn bei der "unorganisierten" EH durch die FFW die Aktiven mitmachen, wenn sie regelmäßig wegen einer Alarmierung ihren Arbeitsplatz verlassen und dann feststellen, dass es für diesen Einsatz (weil eben keine Pflichtaufgabe nach dem BayFwG) keine Lohnfortzahlung gibt? Das mußt Du mir jetzt erklären. §§9 und 10 Eures Feuerwehrgesetztes schließen dafür eine Lohnfortzahlung nicht aus. Wenn über die FwLtS ein Feuerwehreinsatz eröffnet wird und die Feuerwehr alarmiert wird, dann bestehen m.E. für den FM alle "Wohltaten" des Feuerwehrgesetzes. Angefangen von der Freistellungspflicht über die Versicherung nach SGB VII,... Das ist bei den FR die über das DRK/ BRK laufen anders. Aber für die Feuerwehr sehe ich hier keinen Ausschlußgrund. Zumal der gemeine FM bei Auslösung des DME/ FME der Sirene nicht weiß was da Sache ist und seiner Pflicht nachkommt in den Einsatz zu gehen. Und ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es bei andere Kannaufgaben (wie Ölspur, Wasserschaden,....) keine Lohnfortzahlung geben soll... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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