Geschrieben von Uwe S.Aber andersherum gefragt: Ist nicht doch davon auszugehen, dass die Mehrheit der Melder nach 365 Tagen kopfüber in Bereitschaft noch einsatzbereit wären?
Ob da jetzt ein, zwei oder drei Jahre stehen ist doch nebensächlich.
Fakt ist das wenn ich heute 100 Melder installiere in den nächsten Jahren die Anzahl der betriebsbereiten Melder zwangläufig <100 sein wird. Und ich gehe sogar soweit das sich die Zahl von Jahr zu Jahr erhöht.
Daher meine Intention das auch nach der Montage regelmäßig kontrolliert werden muss.
Geschrieben von Uwe S.Ich frage mich jetzt ernsthaft, ob ich über die Forderung nach einem Fachbetrieb und nach Haftung lachen oder weinen soll. Eigentlich gehe ich davon aus, dass die Forderung sowieso nur dem Zweck dient, das Ziel der Argumentationskette "Prüfung=teuer" zu erreichen. Wenn ich mir die sinnvollen Bedienmöglichkeiten meines Heimrauchmelders ansehe, dann habe ich genau einen Knopf und diesen einen Knopf kann ich drücken oder loslassen.
Quelle
Wer darf die Wartungen von Rauchmeldern durchführen?
Grundsätzlich darf die Wartung Jedermann durchführen, da es noch keine spezielle Zertifizierung zur Prüfung von Rauchwarnmeldern gibt. Empfehlenswert ist jedoch für die jährliche Wartung ein Fachunternehmen zu beauftrage
Das zum einen. Ausserdem wage ich auch hier zu wetten das mit einer Rauchpflicht eine Prüfverordnung käme.
Geschrieben von Uwe S. Zumal ja noch nicht gesagt ist, dass eine Rauchmelderpflicht (und somit eine Prüfpflicht und ein Betretungsrecht) für alle Räume der Wohnung bestünde.
Sie bestünde wahrscheinlich für die Schlafzimmer. Reicht.Geschrieben von Uwe S.Warum sollte das nicht auch bei Rauchwarnmeldern möglich sein, zumindest kostendeckend zu arbeiten?
Es soll mir recht sein wenn es kostendeckend wäre. Nur welche Kosten entstehen unterm Strich? Wieviel Bußgeld muss im Jahr erwirtschaftet werden um mindestens auf eine große schwarze Null zu kommen?
Wenn die Unkosten nicht gedeckt werden? Zahlen wir halt über die Steuern..
Geschrieben von Uwe S.Der Nachweis, dass ein System nicht zu 100% sicher ist, ist kein Grund es abzulehnen, sonst dürfte man auch morgends nicht aus dem Bett steigen.
Die Beweisführung geht nicht primär in Richtung Sicherheit. Sie geht dahin das eine Zwang ohne Kontrolle und Sanktion in erster Linie nicht wirkt.
Grüße, BeschFl
Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas
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