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Rubrik | Brandschutzerziehung | zurück | ||
Thema | Kosten und Nutzen der Rauchmelderpflicht | 16 Beiträge | ||
Autor | Lars8 I.8, Ehringshausen / Hessen | 736139 | ||
Datum | 28.08.2012 09:37 MSG-Nr: [ 736139 ] | 5912 x gelesen | ||
Gerade unter dem Eindruck des schrecklichen Ereignisses vom Wochenende hätte man erwartet, dass alle einfach nur rufen "Rauchwarnmelder - sofort". Die Diskussion hier im Forum beleuchtet jedoch glücklicherweise viele Aspekte, die oft nicht angesprochen werden. Ich kann vielleicht ein paar "Fakten" beitragen: Verpflichtung zur Ausrüstung: Viele Bundesländer haben sich zu einer Verpflichtung zur Nachrüstung bestehender Wohnungen entschlossen - geregelt ist dies in den Landes-Bauordnungen (?)Link). Gründe für die Einführung bzw. Nichteinführung sind auf Anhieb nicht erkennbar. (Haben die zuständigen Minister/innen im Saarland vor zwei Wochen auch schon für eine schnelle Verpflichtung zur Nachrüstung plädiert? Kosten der Ausrüstung: Rauchwarnmelder sollen die Bewohner aufwecken, unmittelbar nachdem ein Brand entstanden ist, um die Möglichkeit zur Selbstrettung zu geben. Eine Verringerung des Brandschadens steht nicht im Vordergrund. Kosten der Ausrüstung: Etwa die Hälfte der rund 40 Mio. Wohnungen in Deutschland befindet sich in Mehrfamilienhäusern (3 und mehr Wohnungen). Es ist davon auszugehen, dass dies zum überwiegenden Teil Mietwohnungen sind. In Mietwohnungen ist in letzter Konsequenz der Vermieter für die Ausrüstung und die Wartung zuständig. Natürlich werden zumindest die Wartungskosten auf die Nebenkosten umgelegt. Die Geräte (siehe unten) kosten etwa 20 Euro zzgl. Montage (ca. 5 Euro). Pro (Miet-)Wohnung sind durchschnittlich 3 - 4 Melder erforderlich (Kinderzimmer, Schlafzimmer, Flur) - das sind maximal 100 Euro pro Wohnung. (Die Preise sind bei größeren Wohnungsbeständen üblich - bei kleineren Wohnungsbeständen ist es etwas mehr.) Umgelegt auf 10 Jahre (= garantierte Lebensdauer von guten Geräten) sind das 10 Euro pro Jahr und Wohnung. Die Wartung kostet etwa 3 Euro pro Melder und Jahr - also noch mal max. 12 Euro. Die insgesamt 22 Euro fallen meiner Meinung nach in der Abrechnung neben den Heiz-, Strom-, Müllabfuhr- und anderen Kosten kaum auf. Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen können die Kosten natürlich durch Funkvernetzung, Designmelder usw. auf ein mehrfaches hochtreiben. Überwachung der Einhaltung: Für Vermieter stellt sich nicht die Frage "Mache ich das oder lasse ich es?". Der Gefahr einer Anklage wegen "fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung" (im schlimmsten Fall mit Todesfolge) setzt sich sicher keine aus. Vermieter sollten auch schön die Protokolle der regelmäßigen Wartung aufheben - die will der Staatsanwalt sicher sehen. Bewohner von eigenen Wohnungen kann man wahrscheinlich nicht zwingen - nur aufklären. Soweit ich weiß ist auch nichts anderes geplant. Versicherungen werden natürlich versuchen, die Leistungen im Schadensfall zu kürzen. Ich denke aber, der Nachweis wird schwer werden. Letztlich dient der Rauchwarnmelder vordergründig der Selbstrettung. Die Bewohner werden nicht verpflichtet, einen Brand in der Entstehung selbst zu bekämpfen. (Interessant wäre in diesem Zusammenhang eine Schadens-Statistik aus den Bundesländern, in denen die Übergangsfrist zur Nachrüstung schon 2010 abgelaufen ist.) Geräte: Hier hat die Industrie von der schon seit langem geltenden Rauchwarnmelderpflicht in anderen Ländern gelernt. Geräte, wie sie in vermieteten Wohnungen eingesetzt werden, haben eine eingebaute 10-Jahres-Batterie. Einige Hersteller geben (bei regelmäßiger Wartung durch einen Fachmann) auch eine Garantie auf die Geräte über die gesamte Lebensdauer von 10 Jahren. Wartung: Das ist meiner Meinung nach tatsächlich der "wunde Punkt" im System. Wenn die Funktion gewährleistet werden soll, muss wenigsten einmal jährlich eine Wartung durchgeführt werden. Eine Prüfung mit Testrauch (wie bei BMA üblich) ist übrigens nicht erforderlich. Die Elektronik in modernen Geräten stellt beim Test die Sensorik um und kann das gesamte System ohne Rauch testen. Einige Geräte zeigen sogar eine Prognose der Batteriespannung und der Verschmutzung für die nächsten 15 Monate an. Trotzdem muss jemand (auch im Schlafzimmer) eine "Sichtprüfung" vornehmen und die Geräte bei Bedarf reinigen. Mit den besten Grüßen. L. Inderthal | ||||
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