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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Utrtel: Ehrenamt kein Arbeitsverhältnis | 10 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 736411 | ||
Datum | 29.08.2012 21:34 MSG-Nr: [ 736411 ] | 2814 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Marc D. Im Urteil ging es ja primär um die Frage des Kündigungsschutzes, welcher mangels extenzieller Folgen verneint wurde. wenn ich den ersten Satz im verlinkten Urteil lese, dann stellt sich das für mich anders dar. BAG schrieb: Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet Generell geht es für mich da um jedwede ehrenamtliche Tätigkeit. Interessant ist da auch der letzte Absatz. Dieser trifft eigentlich auf alle ehrenamtliche FA(SB) zu. Nach dieser Definition kann die geplante Arbeitszeitverordnung eigentlich gar nicht "greifen". Ein "Eurokrat" sieht dies wahrscheinlich aber wieder anders.;-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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