Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Utrtel: Ehrenamt kein Arbeitsverhältnis | 10 Beiträge |
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 736414 |
Datum | 29.08.2012 21:50 MSG-Nr: [ 736414 ] | 2743 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Anton K.Dieser trifft eigentlich auf alle ehrenamtliche FA(SB) zu.
Da wäre ich sogar noch vorsichtiger. Immer bedenken, daß die Tätigkeit eines FA (und vor allem dessen Rechtsverhältnis) sich doch massiv von den meisten anderen Ehrenämtern unterscheidet.
MkG
Marc
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