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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fahrtkostenersatz nach Einsatz? | 18 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 736673 | ||
Datum | 31.08.2012 12:17 MSG-Nr: [ 736673 ] | 3112 x gelesen | ||
Hallo Michael. nehmen wir mal an, der Kollege ist nicht auslösbar, dann gehe ich von einer Einsatzlage aus, die eh noch länger dauern wird und dann kommt die Frage auf, ob er überhaupt noch arbeiten gehen kann. Ich kann jetzt nur für mich sprechen: Sollten wir unserer Einheit die Situation haben, dass ein Kollege nicht mehr aus den von dir beschriebenen Punkten zur Arbeit kommt, würden sich mit Sicherheit ein oder zwei Kameraden finden, die diesen flux zur Arbeit bringen. Selbst schon gemacht und würde ich auch immer wieder tun. Ist für mich dann Bestandteil der "Kameradschaft" Gruß | ||||
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