| Rubrik | pers. Ausrüstung |
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| Thema | Aussonderung von Schutzkleidung | 13 Beiträge |
| Autor | Marc8o S8., Otzberg / Hessen | 737305 |
| Datum | 04.09.2012 10:57 MSG-Nr: [ 737305 ] | 6587 x gelesen |
Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Persönliche Schutzausrüstung
Das sieht man z.b dann ja eindeutig(Markierung/ eindeutiges Design), hier ist jeder Einsatzleiter gefragt darauf zu schauen.
Die PSA ist im System auch eindeutig so als nichts funktionstüchtig hinterlegt und wird nur an Nicht PA Träger verteilt.
So muss man auch die Kameraden/innen als Kleiderkammer, schulen das diese Bekleidung für die Brandbekämpfung nichts mehr taugt.
Wir sind jetzt dabei eine Tafel anzubringen hier steht dann eindeutig darauf welcher PA Träger aufgrund fehlender PSA nicht einsatzbereit sind.
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| | 03.09.2012 22:47 |
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Wolf7gan7g B7., Weilburg |
| | 04.09.2012 09:51 |
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., Otzberg |
| | 04.09.2012 10:01 |
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Dani7el 7G., Überherrn |
| | 04.09.2012 10:10 |
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., Otzberg |
| | 04.09.2012 10:16 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| | 04.09.2012 10:28 |
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., Nordheim | |