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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8M., Reddeber / ST | 737416 | ||
Datum | 04.09.2012 19:18 MSG-Nr: [ 737416 ] | 99622 x gelesen | ||
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Da sind wir doch beim Thema. Der Gesetzgeber unterstellt uns in der Verwaltung erstmal allen, dass wir käuflich sind. Daher die netten Spielchen mit der VOL um möglcher Bestechlichkeit vorzubeugen. Natürlich wird man in der Verwaltung immer nach wegen suchen, den möglichst geringsten Aufwand mit Ausschreibungen zu haben. Eine freihändige Vergabe geht nun einmal einfacher und schneller. Das bei freier Auftragsvergabe nach besten Wissen und Gewissen schlechtere Ergebnisse erzielt werden, halte ich für nicht belegbar. Das Gegenteil jedoch auch nicht ;-) Ich bin meist froh, dass wir so knappe Kassen haben, dass es eh nur für freihändige Vergaben (Wertgrenze <15.000 netto) reicht. Da waren die Jahre 2010 und 2011 mit Anhebung der Wertgrenze für freih. Vergabe auf 100.000 netto schon nicht schlecht. Hinweis: Freihändige Vergabe heißt, ich habe drei Anbieter mit einem definierten LV anzuschreiben. Ich schreibe in der Regel fünf Anbieter an und freue mich schon wenn mal zwei antworten, soviel zum Ursprungsbeitrag vom Kameraden U.C. von 2008. Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung! | ||||
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