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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 737432 | ||
Datum | 04.09.2012 21:37 MSG-Nr: [ 737432 ] | 99445 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marcus M. Wie gesagt - es bindet teure Verwaltungskraft und ggf. die hier schon erwähnten Berater, deren Honorar die teure Verwaltungskraft nochmals übersteigt. Was hast du durch die freie Auftragsvergabe gespart? Das Einstellen der Ausschreibung. Mehr nicht... Leistungsbeschreibung etc. pp. brauchst du trotzdem... Mir als Anbieter sind ehrlich gesagt Ausschreibungen lieber als "freie" Vergaben, unabhängig vom Preis, der hüben wie drüben gut oder schlecht sein kann, habe ich zumindest in meinem Bereich bei den EU Ausschreibungen vernünftige Anforderungsprofile und Unterlagen... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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