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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung, ungültige Ausschreibungen usw. | 121 Beiträge | ||
Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 737433 | ||
Datum | 04.09.2012 22:04 MSG-Nr: [ 737433 ] | 99467 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, Geschrieben von Christian F. Bei Möglichkeit 2: Auftragnehmer kalkuliert etwas genauer durch und kommt zu dem Ergebnis, dass er es für 335.400 Euro (incl. durchschnittlichem Gewinnzuschlag) bauen kann. Er schreibt dann ein Angebot für 335.400 Euro. Denn er weiß: Schreibe ich auch nur aufgerundet 336.000 Euro rein und ein Konkurrent bietet für 335.900 Euro an, bin ich wegen denn paar Euro raus. Möglichkeit 3: Auftragnehmer sieht einen kleinen Fehler in der Ausschreibung (es wurde was wichtiges vergessen). Man bietet für 320.000 Euro (mit nur noch geringem Gewinn) an. Wenn dem Kunden, dem Gutachter/ TÜV dann der Fehler auffällt oder der AN darauf hinweist, muss der AN leider einen "erheblichen Mehraufwand" betreiben, wenn es schnell gehen soll, und verlangt dafür 40.000 Euro Aufpreis. Und hat damit 20.000 Euro extra Gewinn gemacht. Soll wohl schon so passiert sein (ob auch bei FW Fahrzeugen kannn ich nicht sagen...) Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | ||||
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