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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaPflicht zur Brandschutzbedarfsplanung in welchen Bundesländern?17 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg737451
Datum05.09.2012 11:39      MSG-Nr: [ 737451 ]3697 x gelesen
Infos:
  • 05.09.12 Empfehlung des Sachsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan

  • hallo,

    Geschrieben von Pascal D.ist den aber so eine "Empfehlung" rechtlich bindend ?
    schau mal:

    Nach § 1 Abs. 1 der Verordnung des Sachsischen Staatsministeriums des Innern uber die Feuerwehren und die Bandverhutungsschau im Freistaat Sachsen (Sachsische Feuerwehrverordnung -SachsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (SachsGVBl. S. 291) stellt die ortliche Brandschutzbehorde zur Ermittlung der erforderlichen Ausrustung der offentlichen Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan auf.

    Bei der Aufstellung sollen insbesondere

    1. Einwohnerzahl und Flache der Gemeinde,
    2. die Art und Nutzung der Gebaude,
    3. die Art der Betriebe und Anlagen mit erhohtem Brandrisiko,
    4. die Schwerpunkte fur die technische Hilfeleistung, auch unter Berucksichtigung von moglichen Einsatzen mit gefahrlichen Stoffen und Gutern,
    5. die geographische Lage und Besonderheiten der Gemeinde,
    6. die Loschwasserversorgung,
    7. die Alarmierung der Feuerwehr sowie
    8. die Erreichbarkeit des Einsatzortes beachtet werden.

    Um dabei im Freistaat Sachsen eine einheitliche Herangehensweise zu erreichen, gibt das Sachsische Staatsministerium des Innern die nachfolgende Empfehlung zum Brandschutzbedarfsplan als Handlungsanleitung fur die Gemeinden zur Erstellung eigener Brandschutzbedarfsplane. Die Gliederungstiefe ist dabei von den Gegebenheiten in der Gemeinde abhangig.

    Quelle: Empfehlung des Sachsischen Staatsministeriums des Innern zum Brandschutzbedarfsplan

    Ich interpretiere das so daß die Erstellung eines Brandschutzbedarfplanes vorgeschrieben, die Art und Umfang empfohlen ist.

    Man kann davon abweichen muss aber schauen das der Plan auch dem empfohlenen Niveau entspricht.

    Falls mal was schief geht und es sich herausstellt das der Brandschutzbedarfsplan mit ursächlich ist muss man bei Abweichungen von der Empfehlung nachweisen das die andere Ausführung gleichwertig ist. Wenn man sich an die Empfehlungen hält hat man da weniger Probleme.

    MkG Jürgen Mayer

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     16.08.2012 10:40 Pasc7al 7D., Wuppertal
     16.08.2012 11:51 Pasc7al 7D., Wuppertal
     16.08.2012 13:03 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.08.2012 14:11 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     16.08.2012 14:42 Pasc7al 7D., Wuppertal
     16.08.2012 14:49 ., Reddeber
     16.08.2012 15:17 Anto7n K7., Mühlhausen
     16.08.2012 15:11 ., Neuburg
     16.08.2012 15:18 Albe7rt 7K., Wuppertal / Mirskofen
     16.08.2012 15:23 Anto7n K7., Mühlhausen
     17.08.2012 22:09 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     04.09.2012 11:27 Pasc7al 7D., Wuppertal
     05.09.2012 10:45 Pasc7al 7D., Wuppertal
     05.09.2012 10:59 Pete7r L7., Frankenberg
     05.09.2012 11:30 Pasc7al 7D., Wuppertal
     05.09.2012 11:33 Pete7r L7., Frankenberg
     05.09.2012 11:39 Jürg7en 7M., Weinstadt

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