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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Erfahrungen eines Blauchlichtreporters in HRO | 46 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 737748 | ||
Datum | 07.09.2012 17:32 MSG-Nr: [ 737748 ] | 22912 x gelesen | ||
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Servus, Geschrieben von Jürgen M. Wenn du aber mit dem gerade geretteten Kleinkind auf dem Arm photographiert wurdest dürfte dein Nein bei einer Veröffentlichung des Bildes keine (rechtlichen) Auswirkungen haben gerade bei Kleinkindern mußt du aber schon vorsichtig sein. Weil sich das Kind ja nicht stark wehren kann, zählen hier die Persönlichkeitsrechte sehr stark. Feuerwehrmann kann gezeigt werden als Person des öffentlichen Interesses, aber das Kind muss unkenntlich gemacht werden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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