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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Erfahrungen eines Blauchlichtreporters in HRO | 46 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 737756 | ||
Datum | 07.09.2012 18:03 MSG-Nr: [ 737756 ] | 22727 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Anton K. gerade bei Kleinkindern mußt du aber schon vorsichtig sein. Weil sich das Kind ja nicht stark wehren kann, zählen hier die Persönlichkeitsrechte sehr stark. Feuerwehrmann kann gezeigt werden als Person des öffentlichen Interesses, aber das Kind muss unkenntlich gemacht werden. richtig - wobei es da ja auch schon einen Unterschied zwischen dem Retter und dem Opfer gibt. MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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